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Hinweise zur Altölentsorgung nach der Altölverodnung (AltölV) §8 Abs. 1
Gemäß der gültigen Altölverordnung (AltölVO) bin ich verpflichtet, Sie über die aktuellen Regelungen und Pflichten zu informieren:
Die bei mir erworbene Menge an Verbrennungs- und Getriebeöl nehme ich als Altöl kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurück.
Die Rücknahme erstreckt sich ebenfalls auf Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.
Als Käufer verpflichten Sie sich, für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls und der Gebinde Sorge zu tragen. Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten.
Das Altöl kann während der zu erfragenden Betriebszeiten unter folgender Adresse abgegeben werden:
Bitte beachten Sie bei der Rücksendung folgende Vorschriften:
Da es sich bei Altöl um Gefahrgut handelt, bestehen besondere Versandvorschriften die Sie beachten müssen.
Gefahrgut erfordert den Versand in einer Spezialverpackung und muss zudem entsprechend gekennzeichnet sein. Die Kosten für die Verpackung und den Versand von Altöl sind durch den Käufer zu tragen.
Eine Rückgabe von Altöl ist zudem grundsätzlich an Tankstellen mit angeschlossener Werkstatt oder bei Wertstoffannahmestellen (bspw. Recyclinghof; evtl. gegen Gebühr) möglich. Ob Ihre örtliche Wertstoffannahmestelle Altöl annimmt, erfahren Sie in der Regel vor Ort oder bei Ihrer zuständigen Gemeinde